Deutschland Begehungsschein Inhalt….

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14 Jul 2019
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Nicht zu vergessen ob der Begeher wildernde Hunde schießen darf oder nicht.
Das ist natürlich von Bundesland zu Bundesland abhängig, sollte aber drin stehen.
Und ob entgeltlich oder unentgeltlich.
Das ist ein wichtiges Thema. Gerade wenn man sich mit dem Pächter nicht mehr so einig ist.
 
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Absprachen rund um einen BGS sind wie ein Ehevertrag, wenn und solange die Partner gut miteinander auskommen, braucht's einen solchen nicht. Wenn's nicht (mehr) passt, kann er nicht umfangreich genug sein.
Guter Vergleich, aber trotzdem fände ich gut das auf das wichtigste zu begrenzen.
 
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Nicht zu vergessen ob der Begeher wildernde Hunde schießen darf oder nicht.
Das ist natürlich von Bundesland zu Bundesland abhängig, sollte aber drin stehen.
Und ob entgeltlich oder unentgeltlich.
Das ist ein wichtiges Thema. Gerade wenn man sich mit dem Pächter nicht mehr so einig ist.
Hunde und Katzen , da sehr Ortsnah, sind ausgeschlossen. Den Ärger badet ja der Pächter aus, nicht unbedingt der der geschossen hat…..
 
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In Nds gibt es Vordrucke; da ist Revier; Umfang; Laufzeit und Kündigung , Freigabe und z.B. Jagdschutz vermerkt; der ist immer auch als Legetimation immer mit zu führen.

Weiterhin eine Zusatzvereinbarung das Pächter und Begeheer keine BGB-Gesellschaft bilden; es also bei Ausscheiden keine Finanzielle Aufrechnung gibt.
Kostenbeteiligung; Wildbretentnahme; Informationspflicht aller ( Ohne Info wer wann wo jagd darf keiner Raus) Mitführen von Jagdgästen; Versicherungsschutz ( Mithilfe im Revier ohne Aneignungabsicht von Wild wie z.B. Kitze suchen; Wildschäden an Grünland; Beseitigen von Fallwild an Straßen sdind Unendgeldliche Arbeiten für das Revier; aber keine Jagdausübung, Ausbilden von Hunden im Revier nur wen die Hunde auch im Revier eingesetzt werden. Diese Zusatzvereinbarungen sind als Form eines Arbeitsvertrages abgefast wo auch klar defeniert ist
wer Weisungsbefugt ist damit die Begeher den Versicherungsschutz der BG für Ihre Tätigkeit für das Revier's was nicht Direkt Jagdausübung in Form von Wildaneignung durch Jagd defeniert.
 
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In Nds gibt es Vordrucke; da ist Revier; Umfang; Laufzeit und Kündigung , Freigabe und z.B. Jagdschutz vermerkt; der ist immer auch als Legetimation immer mit zu führen.

Weiterhin eine Zusatzvereinbarung das Pächter und Begeheer keine BGB-Gesellschaft bilden; es also bei Ausscheiden keine Finanzielle Aufrechnung gibt.
Kostenbeteiligung; Wildbretentnahme; Informationspflicht aller ( Ohne Info wer wann wo jagd darf keiner Raus) Mitführen von Jagdgästen; Versicherungsschutz ( Mithilfe im Revier ohne Aneignungabsicht von Wild wie z.B. Kitze suchen; Wildschäden an Grünland; Beseitigen von Fallwild an Straßen sdind Unendgeldliche Arbeiten für das Revier; aber keine Jagdausübung, Ausbilden von Hunden im Revier nur wen die Hunde auch im Revier eingesetzt werden. Diese Zusatzvereinbarungen sind als Form eines Arbeitsvertrages abgefast wo auch klar defeniert ist
wer Weisungsbefugt ist damit die Begeher den Versicherungsschutz der BG für Ihre Tätigkeit für das Revier's was nicht Direkt Jagdausübung in Form von Wildaneignung durch Jagd defeniert.
Da wird immer von Bürokratieabbau in DE gesprochen, sogar bei
Jägern schießt der nach oben.😁😁😁😁

Gruß Seppel
 
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Verstehe nicht so das Problem. Der BGS wird auf 12 Monate begrenzt. So ist es bei mir auch jetzt immer gewesen. An sich wird dieser knapp formuliert, auf einer DIN A4 Seite. Der Rest wird mündlich formuliert und abgesprochen. Wenn ich mich als Begeher nicht daran halte ist klar, dass der Pächter mir den BGS sofort widerrufen kann und ich werde den Teufel tun, mich nicht an mündliche Absprachen zu halten. 1. weil ich es nicht anders gelernt habe und 2. den BGS sofort widerrufen bekommen würde
 
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Da wird immer von Bürokratieabbau in DE gesprochen, sogar bei
Jägern schießt der nach oben.😁😁😁😁

Gruß Seppel
Deine Sache.
Als ich Pächter wurde ( ein Altpächter ausgeschieden) spielte sich ein Begehungsscheinihaber zum Cheff aller Reusen auf und wollte Zwietracht in unsere Gemeinschaft gehen. Unter anderem meinte er Erfundenes als Interna aus unserem Revier ales einzoig wares an anderen Orten Kund zu tun ( und ich hätte in dem Jagdjahr mehrere Stücke Rehwild Laufkrank geschossen und keine Nachsuchen abgehalten...)

Auf meine Bitte sich Persöhnlich mit mir zu Treffen die Antwort " wann kommt der Knochen zum Hund"... auf meine Erwiederung das ich unter diesen Vorzeichen derzeitig es als Problematisch ansehe das ich seinen Erlaubnisschein zur Verlängerung unterzeichnen könnte... zog er die Kündigung dem Rauswurf vor. Seine Entscheidung. Jedoch forderte er dann seinen Geldwerten Anteil an allen Wildbrettentnahm an ihn sofort aus zu bezahlen da wir eine Gesellschaft nach BGB währen. Er wollte also nicht mal die Wildentnahmen aus seiner Strecke nicht bezahlen sondern auch noch seinen Anteil an allen anderen Strecken in Bar ausbezahlt haben; dafür hat er dann alle ( Pächter und Begehungssdcheininhaber) vor den Kadi geschleppt.

Wir hatten schon eine Vereinbarung entsprechndes Muster; darum wurde seine Klage abgewiesen.

Verträge werden für den Krieg gemacht; nicht für den Frieden.


Noch mal brauche ich solchern Sch*** nicht... und meine Fähigkeiten dier Gedanken meiner Mitmenschen lesen zu können sind doch arg begrenztz... darum : ich schauen anderen nur bis vor die Stirn; nicht dahinter.
 
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Der erste JES gilt ein Jahr, danach bis auf Widerruf. Hat sich bisher immer bewährt.
Seit 1.4.24 wurde hinzugefügt: Wer bekifft einen falschen Bock schießt, führt die nächsten 2 Jahre nur noch die Flinte. :cool:
Bei uns alles Nichtraucher.

Was wir haben : o Promille.... sollange noch Patronen in der Jagdjacke sind.
 
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Guter Vergleich, aber trotzdem fände ich gut das auf das wichtigste zu begrenzen.

das Wichtigste sind die Angaben zu Name (Adresse), Revier, Art des BGS, Laufzeit, Unterschrift des/aller Pächter/s. DAS muss auf den auszugebenden BGS drauf,
Der Rest ist Deine Kür; geregelt werden, sollten hauptsächlich Freigabe, Geldangelegenheiten und sonstige, revierbezogene Rechte/Pflichten des BGS-Inhabers sowie der Hinweis auf die Gültigkeit einschlägiger Gesetze, inkl. der einseitigen Kündigungsmöglichkeit bei Regelverstoß.
Weglassen kann man eigentlich alle Details, die sowieso im gültigen Jagd-, Waffen-, Naturschutz/... und anderen Gesetz/en stehen bzw. im jeweiligen Bundesland gelten (Hunde/Katzen/BGB-Gesellschaft/Alkoholkonsum...). Du bist kein Kindergärtner!
 
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30 Jan 2016
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Da wird immer von Bürokratieabbau in DE gesprochen, sogar bei
Jägern schießt der nach oben.😁😁😁😁

Gruß Seppel
Das Problem ist, dass man entweder alles genau regelt, weil es viele unzuverlässige Personen gibt, oder mehr auf Vertrauen setzt.

Mit Ursache ist, dass der Pächter und nicht der BGSler in vielen Fällen in der Haftung ist.
 
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Ja da hast Du Recht. Das Problem ist nur wenn das dazu führt das manche sagen, wo steht das? Auch wenn es noch so selbstverständlich ist……

Seit wann bist DU als JAB in der Beweispflicht bei der Abwehr von Forderungen???
Wenn eine BGS-Pappnase, die Du rausgeschmissen hast, kommt und Ansprüche stellt, steht doch ER in der Beweispflicht, dass seine Forderungen rechtmäßig sind...
 
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27 Aug 2003
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Wie ist denn die rechtliche Einordnung einer Klausel zum Schadensersatzausschluss?

z.B.:
....sich vom sicheren Zustand von Hochsitzen selbst zu überzeugen und auf Forderungen von Schadensersatz gegenüber dem Jagdausübungsberechtigten zu verzichten.

Ich meine, da gab es mal genau so einen Fall, bei dem der Begeher Schadensersatz eingeklagt hat.
 

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