Frage Zu Berufsgenossenschaft

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Sind Sachbearbeiter einer gesetzlichen Berufgenossenschaft Beamte ?

Unterliegen sie dem Beamtengesetz ?

Ich bin es leid das ich von denen weiter wie Abschaum und Bittsteller beahndelt werde: Anträge und Verordnungen ( hier Verordnung eines BG-Arztes eines BG-Krankenhauses auf Krankenhilfsmittel wie Krankenbett; Rollstuhl; Duschhocker; ect werden nicht bearbeitet; Anfragen sowie Tel Ereichbarkeit nicht gegeben ( Laut Tel. Auskunft sollte Mitarbeiterin an ihrem Platz sein... war sie nicht; Rückruf erfolglos... das Über 3 Werktage Mittig der Woche... Erste Antwort : "bin ich nicht für Zuständig". Rückfrage wieweit die Bearbeitung ist : ist jetzt eine andere Sachberabeiterin für Zuständig; wenden sie sich an folgende Tele.Nr--- um dann wieder in der Telefonvermittlung zu landen.... mittlerweile warte ich nun schon fast 10 Tage auf den Verordneten Rollstuhl. Die Verordnung muss zum Sanitärhaus; von da zur BG ( Verordnung eines BG-Arztes eines BG-Krankenahaus !); um dann von der BG Genehmigt zu werden; dann wird das per Post zum Sanitärhaus gesendet; dann erste Bestellt... kann bis zu 4 Wochen daueren ! Rollstuhl kostet neu 800 €; der Pflegesatz im Krankenhaus : 800 €... hätte ich zwischenzeitlich nicht einen Privat als Leihgabe hätte das Krankenhaus mich nicht Entlassen sondern weiter auf Station behalten..

Ich bin Sonntag entlassen worden; und bekam einen Verordnung zum Krankentransport per Taxi nach Hause ( 110 km...) das Taxi-Unternehmen hat es verweigert weil die Verordnung müßte erst von der Kasse genehmigt werden; ansonsten würden die Kosten nicht Übernommen....

Vor 2 Jahren habe ich eine Verordnung zur Schmerztherapie erhalten; von einem BG-Arzt... auch die mußte von der BG erste genehmigt werden. Wurde nie bearbeitet; Trotz Rückfragen.

Wird Zeit das ich da mal Köpfe rollen lasse.

Ich will möglichst schnell wieder auf die Beine kommen und soweit wie möglich nach den Folgen eines Arbeitsunfalles mit möglichst geringen Einschränkungen mein Leben beenden; aber nicht als Verwaltungsfutter dienen. Zu meinem Leben gehört ein Gesunden und weiterleben ohne Rollstuhl expliziet dazu.
 
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Eine gesetzliche Berufsgenossenschaft gibt es nicht. Neben der Svlfg gibt es die gewerbliche Berufsgenossenschaft mit ihren diversen Untergruppen der Privatwirtschaft. Je nach deiner beruflichen Zugehörigkeit.
Sind zwar als Körperschaft des öffentlichen Rechtes den Sozialversicherungen zugeordnet, verbeamtet werden dort aber meines Wissens die wenigsten SB.
Meist läuft das dort über den TvÖD. Die Dienstherrenfähigkeit dürfte nur die gesetzliche Unfallversicherung haben.

Zu deinem Plan „Köpfe rollen lassen“: Viel Erfolg, das halte ich persönlich für ein zeitverschwendendes aussichtsloses Unterfangen. Hier jemanden in persona haft- und greifbar zu machen entspricht den Vorhaben des Don Quijote…

Nichts desto trotz eine möglichst schnelle Genesung und gute Nerven 👍
 

doa

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Eine gesetzliche Berufsgenossenschaft gibt es nicht. Neben der Svlfg gibt es die gewerbliche Berufsgenossenschaft mit ihren diversen Untergruppen der Privatwirtschaft. Je nach deiner beruflichen Zugehörigkeit.
Sind zwar als Körperschaft des öffentlichen Rechtes den Sozialversicherungen zugeordnet, verbeamtet werden dort aber meines Wissens die wenigsten SB.
Meist läuft das dort über den TvÖD. Die Dienstherrenfähigkeit dürfte nur die gesetzliche Unfallversicherung haben.

Zu deinem Plan „Köpfe rollen lassen“: Viel Erfolg, das halte ich persönlich für ein zeitverschwendendes aussichtsloses Unterfangen. Hier jemanden in persona haft- und greifbar zu machen entspricht den Vorhaben des Don Quijote…

Nichts desto trotz eine möglichst schnelle Genesung und gute Nerven 👍
Nun;
ich sehe hier schon einen Eklatanten Verstoß gegen

§ 26 SGB VII – Grundsatz

(1) 1Versicherte haben nach Maßgabe der folgenden Vorschriften und unter Beachtung des Neunten Buches Anspruch auf Heilbehandlung einschließlich Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und zur Sozialen Teilhabe, auf ergänzende Leistungen, auf Leistungen bei Pflegebedürftigkeit sowie auf Geldleistungen. 2Die Leistungen werden auf Antrag durch ein Persönliches Budget nach § 29 des Neunten Buches erbracht; dies gilt im Rahmen des Anspruchs auf Heilbehandlung nur für die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation.

(2) Der Unfallversicherungsträger hat mit allen geeigneten Mitteln möglichst frühzeitig

  1. 1.
    den durch den Versicherungsfall verursachten Gesundheitsschaden zu beseitigen oder zu bessern, seine Verschlimmerung zu verhüten und seine Folgen zu mildern,
  2. 2.
    den Versicherten einen ihren Neigungen und Fähigkeiten entsprechenden Platz im Arbeitsleben zu sichern,
  3. 3.
    Hilfen zur Bewältigung der Anforderungen des täglichen Lebens und zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft sowie zur Führung eines möglichst selbstständigen Lebens unter Berücksichtigung von Art und Schwere des Gesundheitsschadens bereitzustellen,
  4. 4.
    ergänzende Leistungen zur Heilbehandlung und zu Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und zur Sozialen Teilhabe zu erbringen,
den Nichtbearbeiten und Interen Anträge und Bearbeitung immer auf anderer Sachberarbeiter zu verschieben ohne den Versicherten über die Änderung des Sachberabeiters; gerade bei Dringlichkeitsfällen ist schon ein Verstoß gegen " alle geeigneten Mitteln möglichts frühzeitig"... insesondere wen die Zuständige Sachberarbeiterin mit " Nicht Zuständig" kommt...

so habe ich Telefonisch vom Krankenbett aus einen Antrag auf Baumaßnahmen zur Verbesserung des Wohnumnfeldes gesetllt. Dieser Antrag wurde dann von meiner Frau ( mit Vertretungsvollmacht ) nochmal unter dem gleichen AZ schriftlich mit Kostenvoranschlag und Begründung nachgereicht; erst nach eingang des schriftlichen Antrages wurde dann Mitgeteilt das dieser Antrag von einem anderen Sachbearbeiter bearbeitet wird. Warum wird das nicht
bei der Mündlicvhen beantragung Mitgeteilt wer welcher Saschbeabrbeiter ist ? Ein Orniogram wer wofür Zustandig ist gibt es nicht und meine Fähigkeiten als Betroffener und Antragssteller bezüglich Gedankenlesen sind nun mal arg Begrenzt. Auich die Doppelbearbeitung von Verordnungen ( Verordnung durch Behandelnden Arzt bei Einforderung von Vorabgenehmigungen ist Zeitverzögerung zu Lasten des Versicherten und mit " Möglichst Frühzeitig" nicht Vereinbar.

Zur Info : Mir wurde ein Rollstuhl zur Permanenten Benutzung Verordnet; also nicht als Zeitlich begrenzte Leihgabe ( meine REHA wir 1/2 bis 1 Jahr mit strarker Gehbehinderung dauern ) die Knochenimplantation und Versteifung des Unteren Sprunggelenkes machen eine Langwieriege Gerwichtsentlastung der Behndelten Gelenke Erforderlich. Im Aussenbreich unserere Wohnhauses finden Bauarbeiten statt; mit Neugestaltung des Eingangsbereiches; Befestigung ( Aufpflasterung) des Bereiches vor dem Eingang. In Rahmen dieser Baumaßnahmen haben wir die Möglichkeit eines Baukostenzuschusses für die Errstellung einer Bedarafsgerechten Rollstuhlrampe im Privatbreich gestellt und nur um Übernahme der Zusatzkosten Beantragt. Diese fallen dann geringer aus wen diese Baumaßnahmen mit den Anderen Kombiniert werden ( z.B. das im Rahmen der Aufpflasterung das Geländeniveu durch das Planum im Bereich der Rampe höher gezogen wird um die Rampe zu Verkürzen und kosten zu minimieren ( Rollstuhlrampen müssen Optimal in einer Steigung von 1:8 ausgeführt werden.. jeder cm der in Höhe Behindertengerecht kompensiert werden kann verkürzt die Rampe um 8 cm in der Länge bei gleicher Breite da gehen 10 cm Höhe dann bei 80 cm mehr länge ziehmlich ins Geld.
 
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Verstehe deinen Frust vollends …. Die Situation ist bescheiden genug, den dämlichen Ärger und das dämliche Verhalten manch SB braucht gerade in der Situation kein Mensch.

Was sich da manch SB denkt weiß wirklich nur der liebe Gott …. Viel scheint es nicht zu sein. Weshalb man ein Mitglied (das bist du dort) derart links liegen lässt und jeglichen Prozess mit „Komm ich heut nicht, komm ich morgen“ angeht, entbehrt jeglichem Verständnis.

An sämtlichen BG funktioniert genau eine Sache hervorragend: Die Einnahme von Beiträgen. Traurig.

Nach Möglichkeit alles schriftlich machen, SB stets mit Namen notieren,… versuchen ruhig zu bleiben im Gespräch. Mehr fällt mir in deiner Situation nicht ein
 
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Ich muss fast lachen, wenn ich daran denke, wie eine BG beworben wird:
„Wenn sie schon einen Unfall haben, dann am besten während der Arbeit. Hier sind sie über die BG wie ein Privatpatient gestellt.“

Dein Fall ist weniger die Ausnahme, als vielmehr die Regel @Teufelsmoorer
 
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Da es sich bei der Bg um eine Quasibehörde handelt, behandeln sie dich wie die dich behandeln.
Sozialdienst einschalten.
Und wenn alles nichts hilft, Fachanwalt einschalten.

Viel Glück und gute Genesung.
 
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Sind Sachbearbeiter einer gesetzlichen Berufgenossenschaft Beamte ?

Unterliegen sie dem Beamtengesetz ?

Ich bin es leid das ich von denen weiter wie Abschaum und Bittsteller beahndelt werde: Anträge und Verordnungen ( hier Verordnung eines BG-Arztes eines BG-Krankenhauses auf Krankenhilfsmittel wie Krankenbett; Rollstuhl; Duschhocker; ect werden nicht bearbeitet; Anfragen sowie Tel Ereichbarkeit nicht gegeben ( Laut Tel. Auskunft sollte Mitarbeiterin an ihrem Platz sein... war sie nicht; Rückruf erfolglos... das Über 3 Werktage Mittig der Woche... Erste Antwort : "bin ich nicht für Zuständig". Rückfrage wieweit die Bearbeitung ist : ist jetzt eine andere Sachberabeiterin für Zuständig; wenden sie sich an folgende Tele.Nr--- um dann wieder in der Telefonvermittlung zu landen.... mittlerweile warte ich nun schon fast 10 Tage auf den Verordneten Rollstuhl. Die Verordnung muss zum Sanitärhaus; von da zur BG ( Verordnung eines BG-Arztes eines BG-Krankenahaus !); um dann von der BG Genehmigt zu werden; dann wird das per Post zum Sanitärhaus gesendet; dann erste Bestellt... kann bis zu 4 Wochen daueren ! Rollstuhl kostet neu 800 €; der Pflegesatz im Krankenhaus : 800 €... hätte ich zwischenzeitlich nicht einen Privat als Leihgabe hätte das Krankenhaus mich nicht Entlassen sondern weiter auf Station behalten..

Ich bin Sonntag entlassen worden; und bekam einen Verordnung zum Krankentransport per Taxi nach Hause ( 110 km...) das Taxi-Unternehmen hat es verweigert weil die Verordnung müßte erst von der Kasse genehmigt werden; ansonsten würden die Kosten nicht Übernommen....

Vor 2 Jahren habe ich eine Verordnung zur Schmerztherapie erhalten; von einem BG-Arzt... auch die mußte von der BG erste genehmigt werden. Wurde nie bearbeitet; Trotz Rückfragen.

Wird Zeit das ich da mal Köpfe rollen lasse.

Ich will möglichst schnell wieder auf die Beine kommen und soweit wie möglich nach den Folgen eines Arbeitsunfalles mit möglichst geringen Einschränkungen mein Leben beenden; aber nicht als Verwaltungsfutter dienen. Zu meinem Leben gehört ein Gesunden und weiterleben ohne Rollstuhl expliziet dazu.

Bist du schon Mitglied im VdK?
Den kann ich dir empfehlen.
Der einzige Nachteil dabei ist, dass sie in einigen Gebieten der BRD wenig Präsenz in der Fläche haben.
 
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Fast jede BG hat eine Service Hotline, da solltest du nochmal versuchen deinen zuständigen Sachbearbeiter zu erreichen. Falls dies nicht erfolgreich sein sollte kannst du dich nach dem Vorgesetzten erkundigen. Wird dir der Name oder die Rufnummer nicht mitgeteilt, bittest du um Rückruf.
Du hast natürlich auch die Möglichkeit einer schriftlichen Beschwerde aber bitte erst mal bei der zuständigen BG, kann man dann auch direkt an die Geschäftsleitung schicken. Die BG ist keine Krankenkasse und falls die Verordnungen auf deine Krankenkasse ausgestellt wurden, trifft die BG keine Schuld. Der Taxifahrer rechnet nur dann direkt mit der BG ab wenn diese auch als Kostenträger auf der Verordnung angegeben ist.
Um welche Berufsgenossenschaft handelt es sich?
 
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Fast jede BG hat eine Service Hotline, da solltest du nochmal versuchen deinen zuständigen Sachbearbeiter zu erreichen. Falls dies nicht erfolgreich sein sollte kannst du dich nach dem Vorgesetzten erkundigen. Wird dir der Name oder die Rufnummer nicht mitgeteilt, bittest du um Rückruf.
Du hast natürlich auch die Möglichkeit einer schriftlichen Beschwerde aber bitte erst mal bei der zuständigen BG, kann man dann auch direkt an die Geschäftsleitung schicken. Die BG ist keine Krankenkasse und falls die Verordnungen auf deine Krankenkasse ausgestellt wurden, trifft die BG keine Schuld. Der Taxifahrer rechnet nur dann direkt mit der BG ab wenn diese auch als Kostenträger auf der Verordnung angegeben ist.
Um welche Berufsgenossenschaft handelt es sich?
Die Verordnung wurde vom BG-Arzt ders BG-Krankenhauses als BG-Transportverordnung ausgestellt.

Mitlerweile habe ich erfahren das mein Krankenbett ( Anfang letzter Woche ber Verordnung des BG-Arztes des BG-Krankenhauses an Sanitär- Haus gesendet) den Kostenvoranschlag nocvhmal bei der BG zur Genehmigung einreichen mußte das der alte Kostenvoranschlag; Zugestelt per Fax vom Sanitärhaus an die Geschäftsstelle der BG versandt; verloren ging das die Sachbearbeitung innerhalb einer Woche an den 3. (!) Sachberabeiter ging... Niemand wurde übere geänderte Zuständigkeit Informiert.

Ich habe immer noch kein Krankenbett; immer noch meinen Privat organesierten Rollstuhl; aber nicht der Verordneten; immer noch keine Madrate; Bettwäsche zum Krankenbett. Mein Antrag mit Kostenvoranschlag zwecks Umbaumaßnahmen ist zwar bei der BG eingegangen und wird nun; nach fast 14 Tahgen dann mal bearbeitet... die Baubeschreibung; Fotos; Kostenvoranschläge aber sind beim jetzigen Sachberabeiter nicht angekommen und sollen von uns wiederholt eingereicht werden.

Die BG ist eine Gesetzliche; und solange mein Verfahren noch in Bearbeitung bin bitte ich verständnis dafür zu haben das ich Sie nicht Offenbare. Wen das Verfahren abgeschlossen ist; habe ich damit kein Problem. Ansonsten per PN....

Es stehen noch Anträge für weitere stationäre REHA-Maßnahen ins Haus

Röntgen Foto 2.png
 
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Sind Sachbearbeiter einer gesetzlichen Berufgenossenschaft Beamte ?
Eine Dienstordnung (DO) ist bei den deutschen Sozialversicherungsträgern Grundlage einer – auslaufenden – besonderen Form des Arbeitsverhältnisses. Die einer Dienstordnung unterstehenden Angestellten (Dienstordnungsangestellte; DO-Angestellte) stehen in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis, dem Dienstordnungsverhältnis, auf das jedoch aufgrund eines Arbeitsvertrages Grundsätze des Beamtenrechts Anwendung finden wie Besoldung, Beihilfe und Pension. DO-Angestellte sind keine sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Das Dienstordnungsrecht wurde zu Beginn des 20. Jahrhunderts für die Sozialversicherungsträger konzipiert und ist autonomes Satzungsrecht.

 
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Dass jeder Mitarbeiter der BG einer DO unterliegt ist leider wie so vieles auf Wikipedia falsch. Auch hat nicht jeder Angestellte der BG Anspruch auf Beihilfe, Pension und sonstige Bestandteile des Beamtenrechtes wie dort fälschlicherweise geschlussfolgert wird 😳😳😳

Im Zweifel im SGB nachlesen, die meisten SB sind Angestellte des TVÖD…



Wie bereits erwähnt hat die GUV hier eine Sonderstellung …
 

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