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Wer lesen kann und davon auch gebrauch macht, ist eindeutig im Vorteil:
"Die meisten Beschäftigten bei den Sozialversicherungen in Deutschland sind Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst. ... Verträge mit Angestellten, die einer Dienstordnung unterstehen sollen, ..., für die Berufsgenossenschaften seit 2023 nicht mehr.Die bestehenden Dienstordnungsverhältnisse bleiben unberührt ... . Im Gegenzug erhalten die Berufsgenossenschaften Dienstherrnfähigkeit (§ 147 Abs. 2 SGB VII). Sie dürfen grundsätzlich bis zu 20 Prozent ihrer Mitarbeiter im Beamtenverhältnis beschäftigen, weil sie auch hoheitliche Aufgaben wahrnehmen (Eingriffsverwaltung) und diese Aufgaben grundsätzlich Beamten vorzubehalten sind."
"Die meisten Beschäftigten bei den Sozialversicherungen in Deutschland sind Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst. ... Verträge mit Angestellten, die einer Dienstordnung unterstehen sollen, ..., für die Berufsgenossenschaften seit 2023 nicht mehr.Die bestehenden Dienstordnungsverhältnisse bleiben unberührt ... . Im Gegenzug erhalten die Berufsgenossenschaften Dienstherrnfähigkeit (§ 147 Abs. 2 SGB VII). Sie dürfen grundsätzlich bis zu 20 Prozent ihrer Mitarbeiter im Beamtenverhältnis beschäftigen, weil sie auch hoheitliche Aufgaben wahrnehmen (Eingriffsverwaltung) und diese Aufgaben grundsätzlich Beamten vorzubehalten sind."
Quelle: Das falsche Wikipedia (s.o.)
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