Frage Zu Berufsgenossenschaft

Registriert
30 Dez 2016
Beiträge
3.085
Wer lesen kann und davon auch gebrauch macht, ist eindeutig im Vorteil:

"Die meisten Beschäftigten bei den Sozialversicherungen in Deutschland sind Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst. ... Verträge mit Angestellten, die einer Dienstordnung unterstehen sollen, ..., für die Berufsgenossenschaften seit 2023 nicht mehr.Die bestehenden Dienstordnungsverhältnisse bleiben unberührt ... . Im Gegenzug erhalten die Berufsgenossenschaften Dienstherrnfähigkeit (§ 147 Abs. 2 SGB VII). Sie dürfen grundsätzlich bis zu 20 Prozent ihrer Mitarbeiter im Beamtenverhältnis beschäftigen, weil sie auch hoheitliche Aufgaben wahrnehmen (Eingriffsverwaltung) und diese Aufgaben grundsätzlich Beamten vorzubehalten sind."

Quelle: Das falsche Wikipedia (s.o.)​
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
12 Jul 2017
Beiträge
2.035
Wer lesen kann und davon auch gebrauch macht, ist eindeutig im Vorteil:

"Die meisten Beschäftigten bei den Sozialversicherungen in Deutschland sind Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst. ... Verträge mit Angestellten, die einer Dienstordnung unterstehen sollen, ..., für die Berufsgenossenschaften seit 2023 nicht mehr.Die bestehenden Dienstordnungsverhältnisse bleiben unberührt ... . Im Gegenzug erhalten die Berufsgenossenschaften Dienstherrnfähigkeit (§ 147 Abs. 2 SGB VII). Sie dürfen grundsätzlich bis zu 20 Prozent ihrer Mitarbeiter im Beamtenverhältnis beschäftigen, weil sie auch hoheitliche Aufgaben wahrnehmen (Eingriffsverwaltung) und diese Aufgaben grundsätzlich Beamten vorzubehalten sind."

Quelle: Das falsche Wikipedia (s.o.)​
Auch wieder Unfug was dort steht…

Die Blumen zur Lesekompetenz gebe ich gerne zurück und verweise auf deinen Post #14. Das von dir dort von Wikipedia zitierte ist fachlich schlicht falsch. Ist für Wikipedia in vielen Bereichen aber nicht unüblich, deshalb taugt es auch selten als Primärliteratur.

Wie man sich von einer allgemeinen Kritik an Wikipedia aufgrund der dort üblichen Urheberproblematik persönlich angegriffen fühlen kann, verstehe ich nicht wirklich…
Sehe in deinem Post #14 keine Aussage von dir selbst, die ich auch nur im Ansatz kritisiert habe, dass du hier gleich Kompetenzen in Frage stellen musst. Nicht jeder hat sein Wissen aus freien Enzyklopädien.

Die SB der BG sind so gut wie nie verbeamtet, an diesem Punkt über das Dienstherrenverhältnis anzusetzen, bringt leider nichts…mehr gibt es hierzu im Grunde auch nicht zu sagen.

In einer Situation wie der des TS Wikipedia zu bemühen ist leider ein schlechter Gedanke… ein Gang zum FA wird sich nicht vermeiden lassen, dazu würde ich auch dringend raten 👍
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
13 Sep 2012
Beiträge
5.067
… ein Gang zum FA wird sich nicht vermeiden lassen, dazu würde ich auch dringend raten 👍
Also Ehrlich... mir Reicht der Ärger mit der BG; da muss ich nicht auch noch zum Finanzamt....

Meine Frasge nach dem Beamtenstatus : Beamte haben eine Mitwirkungspflicht dem Bürger und Antragssteller gegenüber; die geren genutzte Floskel " Bin ich nicht für Zuständig" in der gleichen Behörde wird von mir Zukünftig mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde beantwortet.

Daher meine Frage ob es eine Verpflichtung der Sachbearbeiert ihre Dienstgeschäfte nach dem Gestz auzuüben giebt ( ein Beamter ist dem Gesetz verpflichtet) . Den § 26 SGB besagt :

alle geeigneten Mittel frühest Möglich... Verschleppung innerhalb der Dienststelle ist nicht frühest Möglich.

Alos: wer eine Entlohnung ähnliuch des Öffentlichen Dienstes bekommt; aber nicht bereit ist die der Anstellung entsprechnde Leistung zu ERbringen; hat auf dieserr aus Mitgliederbeiträgen Bezahlten Arbeitsstelle nichts verloren. Der soll seinen Platz für Fähieges Personal frei räumen...

ein Defiziet welches wir derzeitig leider viel zu oft haben ...den die Überordnete Bürokratie die immer mehr Beschäftigte bindet aber nicht mehr Leistung bringt läst unser Land immer schneller weg von der Demokratie hin zur Bürokratie als Staatsform driften. An dieser Dekatenz sind vor uns schon Weltreiche zerbrochen.
 
Registriert
12 Jul 2017
Beiträge
2.035
FachAnwalt nicht Finanzamt 😬
Dort anzufragen hätte einen ähnlichen Effekt wie beim SB…
 
Registriert
12 Jul 2017
Beiträge
2.035
Ein Konflikt mit einer BG als Schnittstelle zwischen normalen Angestellten in einer Körperschaft des ÖR und einem übergeordneten Sozialversicherungsträger ist mit das bescheuertste, das einem in D passieren kann …
Jeder, der eine BG für mehr als den Durchgangsarzt braucht, wird dir das bestätigen können.
Deine Punkte mit der Mitwirkungspflicht etc. Sind allesamt völlig richtig und so schriftlich fixiert. In der Praxis ist das leider ein heilloses Durcheinander von SV-Träger zu SV-Träger … wenn es auch nur den Hauch einer Wahrscheinlichkeit gibt, dass ein bleibender Schaden oder gar die Erwerbsunfähigkeit in einem BG-Fall drohen, kann ich jedem nur dringlich dazu raten, einen patenten Fachanwalt aufzusuchen…

Das ist ein Gezeter sondergleichen, und wenn es dann um Rentenleistungen geht, wird das Ganze noch wilder. Hier sind deine ärgerlichen Verordnungen noch harmlos. (BG steht dort übrigens auf jedem verordneten Rezept als Kostenträger, was aber nicht heißt, dass die Leistung auch übernommen wird… für den sonst gesetzlich Krankenversicherten ziemlich wirr und wenig zielführend in der Situation)

Leider Realität.

P.s. Nicht alle SB einer BG sind Pappnasen oder schlagen dort nur die Zeit tot, damit sie von der Straße sind. Hier gibt es wirklich fähige und bemühte Mitarbeiter… meist wird diesen intern aber zeitnah der Gar ausgemacht, weil das ganze System in sich einen gravierenden Fehler trägt. Die Zuständigkeiten sind selten final geklärt und oberste Prämisse ist es, Kosten zu vermeiden. Soll der nächste SV-Träger dafür aufkommen, wenn im Raum steht, dass die Arbeitskraft nicht wiederhergestellt werden kann.. und dann geht das fleißige Schieben der Verantwortung los.
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
13 Sep 2012
Beiträge
5.067
. Die Zuständigkeiten sind selten final geklärt und oberste Prämisse ist es, Kosten zu vermeiden.
Nachdem ich aus der Nakose der OP erwacht bin und auf meinem Krankenzimmer lag war meine errste Frage nach einem Rollstuhl um z.B Toilettengänge absolvieren zu können.

Wir haben keine... ist zwar ein Fachkrankenhaus der BG mit mehr als 500 Betten.. abver Rollstuhl ? Fehlanzeige. Werden von den Pastienten oft untersdchlsagern weil die Heimversorgung durch die zuständige BG ein schlerppendes Desaster ist. Mein Frage : " und nu ?" wurde mit " Bettpfanne.." Beantwortet. Meine Antwort : " dann müssen Sie die Pfanne; das Bett und mich säubern... oder sie tragen mich mit 4 Mann 4 Ecken zur Tolilette." sorgte dafür das aus der Benachbarten Sation nun 1 Rollstuhl weniger gab. Ich habe darauf beim Arzt am 1 Tag nach der OP ( am 28.03. !) um Verordnung für einen Rollstuhl gebeten; zum Wochenende würde meine Frau mich besuchen kommen, die könnte dann meinen eigenen Rollstuhl mitrbringen.

Verordnung hatte ich sofort in den Händen; wurde auch sofort an meine Frasu weiter geleitet... denb Rollstuhl habe ich nach 20 Tagen immer noch nicht...ich nutze nujn einen Privat gekliehen Rollstuhl. Ohne Roller hätte ich nicht entlassen werden können. Den Kostenvoranschlag habe ich selber gesehen : 800 € für neuen Rollstuhl. Tagessatz des BG-Krankenhaus : 800 €.... Rückfrage bei BG: Das dauert... muss eben seinen Gang gehen. Das der Krankenhausaufenthalt nun zu lasten der BG dann länger daueret... nun Kosten ( hier nun bis dato ca 16.000 € !) spielen keine Rolle.

Ich bin selber Unternehmer und zahle Beriträge zur gesetzlichen BG... mir schwillt der Kamm !

Mit diesem Geld hätte Mann wirklich Hilfe für diejenigen die Unverschuldet bei ihrer Arbeit Verunfallt sind; Helfen können. Und wen es Betriebs- und Haushaltshilfe für Familien ist wo die Mutter wegen eines Wegeunfalles plötzlich ausfällt und niemandf die Kleinkinder in der Familie versorgt.

Ich bin kurz davor dem Begriff " Flurbereinigung" eine neue Bedeutung zu geben...

Bertold Brecht : Wer kämpft; kann verlieren.
Wer nicht kämpft hat verloren.
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
4 Sep 2023
Beiträge
1.508
ereifere Dich nicht so. Gute Besserung! Beamte und Ang. ÖD, können Dich ärgern, bis zum geht nicht mehr und brauchen keine Konsequenzen tragen. Dich kostet es Deine Nerven...
 
Registriert
12 Jul 2017
Beiträge
2.035
Ich möchte dir den Kampf gegen diese Missstände nicht ausreden, verstehe mich nicht falsch.
Das selbst anzugehen reibt dich systembedingt aber auf … das ist deine Gesundheit nicht wert.
 
Registriert
13 Sep 2023
Beiträge
7
Wie schon bemerkt finanziert sich die Berufsgenossenschaft aus den Beiträgen der Mitgliedsbetriebe. Diesen gegenüber sind sie natürlich auch verpflichtet diese Beiträge zweckgebunden einzusetzen. Mitarbeiter der BG haben keinerlei Vorteile wenn sie Leistungen von Versicherten ablehnen.
Die Berufsgenossenschaften dürfen des Weiteren keine Gewinne erwirtschaften.
 
Registriert
13 Sep 2012
Beiträge
5.067
Mitarbeiter der BG haben keinerlei Vorteile wenn sie Leistungen von Versicherten ablehnen.
Die Berufsgenossenschaften dürfen des Weiteren keine Gewinne erwirtschaften.

Wen ich nur den kleinsten Hinweis hätte das sich die BG aus ihrener schleppenden Bearbeitung zum persöhnlichen Nachteil der Versicherten Bereichern würde , würden sich nun die rauchenden Trümmer über dem Geschäftssitz der BG qualmend zu Boden senken.... und der zuständige Staatsanwalt währe Gast; aber nicht hinterm Zaun !
 
Registriert
12 Jul 2017
Beiträge
2.035
Wie schon bemerkt finanziert sich die Berufsgenossenschaft aus den Beiträgen der Mitgliedsbetriebe. Diesen gegenüber sind sie natürlich auch verpflichtet diese Beiträge zweckgebunden einzusetzen. Mitarbeiter der BG haben keinerlei Vorteile wenn sie Leistungen von Versicherten ablehnen.
Die Berufsgenossenschaften dürfen des Weiteren keine Gewinne erwirtschaften.
Das problematische Prozedere beruht im wesentlichen auf einem internen Interessenskonflikt der BG… zum einen die schnellstmögliche vollumfängliche Wiederherstellung der Arbeitskraft, zum anderen der sorgsame Umgang mit Beiträgen.

Ich möchte hier niemandem Vorsatz unterstellen … und verstehe beide Seiten irgendwo.

Man stelle sich vor, ein Mitglied der BG nutzt seinen Arbeitsunfall dazu, seine fehlende private Berufsunfähigkeitsabsicherung auszugleichen… hier wäre eine vorschnelle vollumfängliche Kostenübernahme im Nachgang ein großes Problem für den Bearbeitenden.
Im Interesse der Gemeinschaft sind die Kosten nunmal so gering wie möglich zu halten…

Nicht ohne Grund enden die meisten BG- Fälle welche an die Existenz gehen irgendwann vor Gericht.

OT: Auch wenn ich die Missstände und Probleme hier versuche aufzuzeigen, wüsste ich persönlich keine Lösung für dieses Problem. Wie jedes „Sozialsystem“ wird auch das der BG schamlos ausgenutzt … die Leidtragenden hiervon sind dann andere.
 
Registriert
13 Sep 2012
Beiträge
5.067
Es Laufen Vorgespräche zur Mitgliedschaft im VdK.

Am 15.04. habe ich die Betrefende BG aufgefordert mir den Diziplinarrechtlichen Vorgesetzten zu meinem AZ zu benenen. Kopie der Eingabe liegt vor.
Rückantwort keine.....

Ich suche jetzt Schleifstein zum Messerschleifen.

Tolleranz ist alle;
nun folgen Konsequenzen.
 

Neueste Beiträge

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
138
Zurzeit aktive Gäste
323
Besucher gesamt
461
Oben