Munition "nackt" in den Munitionsschrank

Registriert
24 Mai 2020
Beiträge
389
Das KANN der verantwortungsvolle Wiederlader so machen.
Er MUSS es aber nicht, es gibt dazu keinerlei mir bekannte gesetzliche Grundlage.

Bei GEWERBLICHEN(!) Wiederladern ist das was anderes, da ist das in der BeschV geregelt.
DER muss die Daten auf die Verpackung schreiben, und darf nur ganze Verpackungen abgeben.
Das ist aber etwas anderes und er muss auch die einzelne Patrone eindeutig kennzeichnen. Darum geht es hier aber wohl eher nicht.
 
Registriert
22 Jun 2021
Beiträge
176
...Soweit Du eine abgeschossen/ gebrauchte Hülse lose in deinem Gepäck hast, kann das (soweit nicht deklariert) zum Problem werden, da die dann als Munitionsteil klassifiziert wird. Ist mir schon so passiert, wurde aber kulant gehandhabt.
Das bezieht sich aber nur auf den Transport im Flugzeug, nicht auf die Aufbewahrung zu Hause? Bzw. wie sollte man sonst die Hülsen entsorgen?
 
Registriert
23 Feb 2024
Beiträge
36
Das bezieht sich aber nur auf den Transport im Flugzeug, nicht auf die Aufbewahrung zu Hause? Bzw. wie sollte man sonst die Hülsen entsorgen?
Wenn man sieht, wie auf jedem Stand die Hülsen fässerweise rumstehen und an den Buntmetallhändler gehen, sehe ich hier keinerlei Probleme. Einzelfälle kommen bei mir in den Hausmüll. Flugzeug mag anders sein, aber da wird ja jedes Nagelscherchen zum Problem.
 

Wheelgunner_45ACP

Moderator
Registriert
18 Sep 2015
Beiträge
16.774
Es gibt da 3 Seiten_
- das eine was ich muss -> sicher Verwarnung im Munitionsschrank
- das was Sinn macht -> protokolieren, wie sich die Ladung zusammensetzt
- Lagern in Munitionsboxen, damit ich nicht irgendwo einen 5 kg Haufen Munition mit diversen Patronen in einem OBI- Eimer im Schrank habe hab ich und da mit meine gewünschten Munition raus fischen muss.

Wenn ich hier im Forum schon gelesen habe, dass man gegen Jäger vor ging, weil die Kontrolleure für die vorgefunden Munition keine LW mehr fanden, sollte man da schon eher ordentlich und strukturiert sein.
 
Registriert
23 Feb 2024
Beiträge
36
Wenn ich hier im Forum schon gelesen habe, dass man gegen Jäger vor ging, weil die Kontrolleure für die vorgefunden Munition keine LW mehr fanden, sollte man da schon eher ordentlich und strukturiert sein.
Auf den Jagdschein kann ich doch jedes LW-Kaliber kaufen, auch ohne Besitz der dazugehörigen Waffe/Erwerbserlaubnis. Ich habe mir die Mun. halt gekauft, weil mir der Jagdkollege bei der nächsten DJ seine Büchse leiht. Bei Spotschützen ist das anders, da kann man nur kaufen, was eingetragen ist. Mglw. waren die Kontolleure mit diesem Unterschied überfordert?
 

Wheelgunner_45ACP

Moderator
Registriert
18 Sep 2015
Beiträge
16.774
Es gibt allerdings tatsächlich einen relevanten Tatbestand, der auf die Originalverpackung abzielt. Zugegeben, von der hier geführten Diskussion ein paar Meter entfernt.

Wenn Du, warum auch immer, Geschosse oder Hülsen beispielsweise in einem Flugzeug transportieren möchtest (habe ich aus den USA früher häufiger getan) ist das so lange völlig unproblematisch, wie die Neuhülsen und/ oder Geschosse sich in der Originalverpackung befinden. Das ist dann schlicht nur Metall.

Soweit Du eine abgeschossen/ gebrauchte Hülse lose in deinem Gepäck hast, kann das (soweit nicht deklariert) zum Problem werden, da die dann als Munitionsteil klassifiziert wird. Ist mir schon so passiert, wurde aber kulant gehandhabt.


grosso
Das muss zum einen NICHT die Originalverpackung sein, Munitionsboxen von MTM und Co werden genau so anerkannt.

Wenn so was lose in deine Gepäck ist ist es immer noch harmlos. Du gibst die Patrone bei der Landespolizei ab. Die wird von der Sicherheitskontrolle in dem Fall automatisch gerufen. Zur Abwicklung füllst eine Verzichtserklärung an deinem Eigentums aus. Dann ist selbst eine einzelne Patrone kein Problem, wenn du sie legal besitzt. JS ober WBK als Nachweis reicht dann.
 

Wheelgunner_45ACP

Moderator
Registriert
18 Sep 2015
Beiträge
16.774
Auf den Jagdschein kann ich doch jedes LW-Kaliber kaufen, auch ohne Besitz der dazugehörigen Waffe/Erwerbserlaubnis. Ich habe mir die Mun. halt gekauft, weil mir der Jagdkollege bei der nächsten DJ seine Büchse leiht. Bei Spotschützen ist das anders, da kann man nur kaufen, was eingetragen ist. Mglw. waren die Kontolleure mit diesem Unterschied überfordert?
Such dir bitte den Fred selber . .
 
Registriert
22 Apr 2015
Beiträge
935
Originalschachteln hebe ich auf und verwahre für bestimmte Schiesskinos die Munition darin.
Du Schelm.. bist aber ein "ganz pöser Pube", du!

Nicht daß sich noch so eine wiedergeladene Patrone ins Schießkino verirrt.. Hatte mir das auch schon überlegt, aber in Zeiten von Sellerie&Bumenkohl 308 Schüttpackung lohnt sich das Laden von Plempermunition eh kaum..
 
Registriert
21 Jan 2002
Beiträge
75.888
Wenn du mit der 308 losziehst......, in 450M gibts nix billiges, bzw kaum noch Fabrikladung.
 

Wheelgunner_45ACP

Moderator
Registriert
18 Sep 2015
Beiträge
16.774
Registriert
1 Sep 2023
Beiträge
54
Wenn ich hier im Forum schon gelesen habe, dass man gegen Jäger vor ging, weil die Kontrolleure für die vorgefunden Munition keine LW mehr fanden, sollte man da schon eher ordentlich und strukturiert sein.
Kleiner Blechwürfel mit ordentlicher und minimaler Nancy-konformer Befüllung ("Wer benötigt schon 400 Schuss Munition") neben den Waffenschrank stellen. Der große Messi-Schrank mit dem restlichen (gesetzeskonformen!) Zeug und 10-Jahresvorrat steht dann in einem anderen Raum, wo niemand vorbeikommt :ROFLMAO:
 
Registriert
25 Okt 2023
Beiträge
1.669
Mir ist keine Regelung bekannt, wonach Patronen in ihren Originalverpackungen aufbewahrt werden müssten. Aber gibt es denn tragfähige Gründe, die dagegen sprächen, das zu tun?
Und auch bei wiedergeladener Munition: Was spricht dagegen, die vernünftig zu kennzeichnen? zB mit den Ladedaten?

vor einigen Jahren hat die Witwe eines Vereinskameraden mehrere hundert Schuss LW-Mun in verschiedenen Kalibern vernichten lassen müssen, weil keinerlei Kennzeichnung vorhanden war. Es gab auch keine Aufzeichnungen darüber, was wann wie geladen worden war.
Deshalb wollte auch niemand aus dem Verein die Dinger verschießen. Und Überlassung an (erwerbsberechtigte) Dritte hätte ein unkalkulierbares Haftungspotential begründet.

In gut 45 Jahren Wiederladetätigkeit habe ich mehr als 650 verschiedene Laborierungen hergestellt; das meiste ist verschossen. Aber ich wüsste nicht, wie ich die Reste ohne die damaligen Ladedatenangaben sicher verwenden sollte sollte, zumal gleiche Kaliber für unterschiedliche Waffen konfektioniert sind.

Das machen mit Sicherheit die meisten Wiederlader. Ich habe auch einen Beipackzettel bei der Laborierung.
Sehr wichtig , wenn Hülsen umgeformt wurden , und die Kaliberbezeichnung nicht mehr stimmt.
Aber es gibt kein Gesetz , daß eine Kennzeichnung vorschreibt.
Die Munition darf sowieso nur nach CIP gefertigt werden.
Andere Geschichte, wenn wiedergeladene Munition weiter gegeben wird .
Oder steht auf Fabrikmunition außer dem Kaliber und Geschossgewicht was sinnvolles ?

Also nicht alles gleich aufbauschen, was am Jägerstammtisch behauptet wird.

Bei uns hat letztens einer erzählt, es gibt ein neues Bundesjagdgesetz.
Eine Neuerung wäre, das bei der Jagdausübung der Jäger im Zukunft Gürtel und Hosenträger gleichzeitig verwenden muss. 😂
 

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
105
Zurzeit aktive Gäste
232
Besucher gesamt
337
Oben