Waffenschrank neu kaufen da WBK zeitweise abgegeben

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Servus zusammen, ich habe vor 2 Jahren meinen Jagdschein auslaufen lassen da ich keine Jagdmöglichkeit mehr hatte und teils im Ausland war. Im gleichem Atemzug habe ich meine Waffen verkauft, die WBK wurde daher einbehalten vom Amt. Ich habe meinen Jagdschein 2013 gemacht, habe einen A Schrank mit B Innenfach. Von der neuen Gesetzesänderung wurde ich daher verschont einen 0er Schrank zu kaufen. Jetzt habe ich meinen Schein wieder gelöst und wollte eine neue WBK ausgestellt bekommen. Das geht wohl jetzt nicht mehr sofern ich mir nicht einen 0er Schrank hole da die WBK neu ausgestellt wird und ich angeblich nicht mehr zu den Altbestandbesitzern gehöre. Ist das so korrekt oder will mich die Dame vom Amt nur ärgern oder ist inkompetent? Würde mich freuen wenn jemand helfen kann. Danke im Voraus und allzeit Waidmannsheil allerseits.
 
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Das ist ja eine wirklich interessante Situation und so was hat der Gesetzgeber wahrscheinlich gar nicht auf dem Schirm gehabt. Nach menschlichem Ermessen würde ich sagen, bei dir besteht nach wie vor Bestandsschutz. Ich hoffe, das lässt sich rechtlich einwandfrei klären. Vorher würde ich an deiner Stelle den alten Schrank keinesfalls wieder reaktivieren.
Diese Frage wäre mal eine schöne Seminararbeit für Jurastudenten.
 
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Das ist ja eine wirklich interessante Situation und so was hat der Gesetzgeber wahrscheinlich gar nicht auf dem Schirm gehabt. Nach menschlichem Ermessen würde ich sagen, bei dir besteht nach wie vor Bestandsschutz. Ich hoffe, das lässt sich rechtlich einwandfrei klären. Vorher würde ich an deiner Stelle den alten Schrank keinesfalls wieder reaktivieren.
Diese Frage wäre mal eine schöne Seminararbeit für Jurastudenten.
Der Bestandschutz gilt nur, wenn durchgängig Waffen im alten Schrank aufbewahrt wurden.
Bei einer Unterbrechung gibt man den Bestandsschutz auf.
Da ist leider ein 0er fällig.
 
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Wenn Deutschland überdacht wäre, wäre es ein Irrenhaus. Daher zählt menschliches Ermessen wohl nicht, ich denke awo425 hat Recht aber ich kann das nicht sicher sagen. Ich kann das nicht rechtlich rauslesen...
 
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Waffenrechtliches Bedürfnis für die Jagdausübung hängt am gelösten Jagdschein.
Länger keinen JSch mehr gelöst und sogar die WBK ist erloschen, da kein Besitz an Jagdwaffen mehr (was sich bedingt).

Daher werden bei Neubeantragung aller Dokumente die aktuellen Aufbewahrungsvorschriften angewendet, eigentlich irgendwie logisch...
 
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23 Jan 2021
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§ 36 Abs. 4 WaffG spricht von Aufrechterhaltung der bis zum 6.7.17 erfolgten Nutzung von Sicherheitsbehältnissen. Wenn Du also, so verstehe ich Dich, zwischendurch keine Waffen in dem Tresor gelagert hast, hat die Behörde m. E. Recht, denn Du behältst nicht aufrecht, sondern lagerst neu.
 
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Der Bestandschutz gilt nur, wenn durchgängig Waffen im alten Schrank aufbewahrt wurden.
Bei einer Unterbrechung gibt man den Bestandsschutz auf.
Da ist leider ein 0er fällig.
Sollte so sein wie oben beschrieben. ZB muss ja auch bei Umzug in einen anderen Landkreis die durchgängige Benutzung mit erlb. pflichtigen Waffen nachgewiesen werden, damit der Bestandsschutz greift.
 
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Wenn Deutschland überdacht wäre, wäre es ein Irrenhaus. Daher zählt menschliches Ermessen wohl nicht, ich denke awo425 hat Recht aber ich kann das nicht sicher sagen. Ich kann das nicht rechtlich rauslesen...
Zum Thema totaler Verwaltungswahn im gesamtnationalen Irrenhaus hab ich grad mal mit meiner persönlichen Referentin :ROFLMAO::ROFLMAO::ROFLMAO: (=bessere Hälfte und Verwaltungsjuristin beim Zoll) gesprochen: Dein Bedürfnis war unterbrochen, d.h. es wurde irgendwann beendet und jetzt neu begründet und damit unterliegt es den aktuellen gesetzlichen Regelungen und nicht ehemaligen ! Herzlichen Glückwunsch zum neuen Waffenschrank 😜
 
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Im Gesetz geht’s nur um Aufrechterhaltung der Nutzung, nicht um altes oder neues Bedürfnis. Aber man wird wohl bei „Nutzung“ diskutieren ob die Nutzung als (a) Waffenschrank gemeint ist oder (b) generell das Ding zu haben. Ich fürchte, ein Gericht wird sich für (a) entscheiden. Wenn Du das Ding nicht als Waffenschrank genutzt hast, ist der Bestandsschutz erloschen.

Es verbietet sich, es darauf ankommen zu lassen weil die Falschaufbewahrumg strafbar und Entzugsgrund für WBK+JS ist.

Logisch oder zwingend ist die Auslegung nicht, denn der Zweck der Bestandsschutzregelung war auch, vorhandene Tresore nicht zu entwerten. Mit Ermessen hat das nichts zu tun, sondern man muss den Rechtsbegriff „Nutzung“ auslegen. Ermessen bedeutet, dass der Staat unterschiedlich Maßnahmen (unterschiedlich geartet und unterschiedlich stark eingreifend) ergreifen kann. Hier geht’s aber um die Pflichten des Bürgers zur Aufbewahrung.

Das deutsche Waffenrecht als Ganzes ist ein Irrenhaus, ein Wildwuchs voller Widersprüche. Wer das genauer wissen will, sollte mal lesen was der Waffen-Sachverständige Lars Winkelsdorf schreibt, z.B. bei Twitter.
 
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