Deutschland Begehungsschein Inhalt….

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28 Jan 2019
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Das hab ich alles nicht drin stehen.
Drin steht wann, wo und was geschossen werden darf.
Also Revier xy, gültig von 01.04-31.03, freigegebene Wildarten.
Alles drüber sind persönliche Absprachen in der Gemeinschaft.
....so ist das bei uns auch!
Trotzdem wird jeder benachrichtigt, wann,wo wer ansitzt.
Das dient nur dazu, den/die Ansitzenden nicht unnötig zu stören.
D.T.
 
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26 Mai 2004
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Ich will von jedem Gang eines BGSler wissen wenn er wo mit der Waffe unterwegs ist, ggf. schießt oder auch nicht usw. Per WA reicht.
Bei mir landen ja die Meldungen von Polizei, Bürgermeister etc. wenn ein Bürger Schüsse meldet. (das kommt vor!!!).
Ansonsten nur für 12 Monate festlegen. Ein paar Kleinigkeiten stehen da drin, der Rest mündlich.
 
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23 Jun 2016
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Auf meinen BGS, meistens Vordruck vom LJV/BJV (BaWü und Bayern) stand/steht immer folgendes:

- Revier
- Pächter mit Kontaktdaten
- meine Daten
- Freigabe alles was der Jagdschein hergibt
- Gültigkeit unbegrenzt bis auf Widerruf
- und das Autogramm des Pächters

Alles andere war/ist mündlich abgesprochen, wie dass man in Whatsapp Laut gibt, wenn und wo man raussitzt, welche Revierteile eher geschont werden, wo man scharf jagt, welche Aufgaben man wahrnehmen muss, kirren, Hochsitzbau, etc.

Ich finde, dass das auch ausreichend ist, sonst kann man ja gleich einen Vertrag machen.
 
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21 Jan 2002
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Ich will von jedem Gang eines BGSler wissen wenn er wo mit der Waffe unterwegs ist, ggf. schießt oder auch nicht usw. Per WA reicht.
Bei mir landen ja die Meldungen von Polizei, Bürgermeister etc. wenn ein Bürger Schüsse meldet. (das kommt vor!!!).
Ansonsten nur für 12 Monate festlegen. Ein paar Kleinigkeiten stehen da drin, der Rest mündlich.
Naja, wenn ich Sonntagvormittag eine Runde durchs Revier drehe habe ich selbstverständlich eine Waffe dabei, davon informiere ich niemanden.
Sollte ich schießen (müssen), informiere ich den Pächter sowieso, aber hinterher.
WA ist vorallem für die Sitzbelegung wichtig und natürlich auch Info für den JH.
 
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26 Mai 2004
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Das wir geplante Ansitze etc. vorher in der Gruppe abstimmen etc. ist klar. Manche Sachen kann man auch im Nachgang klären, das ist auch klar. Habe aber schon vieles erlebt von Einschießen im Revier ohne vorher Bescheid zu geben etc.
Wenn dann aber Nachbarjäger sagen was war mit dem kranken Kitz das dein Kollege 2 x beschossen hat ? und ich nichts davon weiß.. keine Nachsuche gemacht wurde. Dann ist halt Dampf auf dem Kessel.
 
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15 Jun 2012
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bei flachem (norddeutschen Gelände) explizierter Hinweis auf Kugelfang.

Verbot von FLG / Brenneke.

und was an Abschuss inkl. Wildbret bzw. zum Preis XY je kg übernommen werden muss.

Fallenjagd (mit Fallenschein) JA / NEIN
 
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30 Jan 2016
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Naja, wenn ich Sonntagvormittag eine Runde durchs Revier drehe habe ich selbstverständlich eine Waffe dabei, davon informiere ich niemanden.
Sollte ich schießen (müssen), informiere ich den Pächter sowieso, aber hinterher.
WA ist vorallem für die Sitzbelegung wichtig und natürlich auch Info für den JH.
Genau deshalb muss jeder Reviergang bei uns angemeldet sein. Wenn jemand genauso denkt wie du, kann es schnell zu einem Unfall kommen. Eine WhatsApp Meldung dauert keine Minute.

Und ich weiß, wovon ich rede. Wir haben einen BGS rausgeworfen, weil er bei einem unangemeldeten bewaffneten Reviergang keine 100 m neben mir auf eine Sau geschossen hat. Ich hatte die Kirrung gemacht und stand auf einmal in einer Rotte hochflüchtiger Sauen, eine davon angeflickt. Und mein Hund unangeleint, keine zwei Jahre alt, ging dann hinter der Rotte her. Ich werde selten laut, aber da bin ich einmal kurz hochgedreht.

Deshalb machen wir eine UVV Belehrung, und schreiben das auch in den BGS. Verstoß dagegen gleich Rausschmiss.
 
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21 Jan 2002
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Glaub mir, ich habe das schon gemacht, da gabs noch kein Internet oder Handy und es ging auch. Das hat was mit Disziplin zu tun.

Habe aber schon vieles erlebt von Einschießen im Revier ohne vorher Bescheid zu geben etc.
Genau das darf eben nicht vorkommen. Da hast du völlig Recht, kann man ja auch bequem vorher mitteilen, heutzutage sogar unmittelbar bevor es knallt.....
Im übrigen herrschen da bei einigen falsche Vorstellungen. Pirschgang und Kontrollfahrt unterscheiden sich etwas, ich mache keine Runde um was zu schießen.
Bewaffnet bin ich im Revier praktisch immer. Vorallem nachdem ich in den letzten Jahrzehnten viel erlebt habe und auch schon unbewaffnet vor der Sau mit Gebrechschuss stand, die ein Nachbar angeflickt hatte und nichts gesagt hat.
Das arme Tier wurde nie gefunden. Seitdem nie ohne.
Wenn mein JH Zweifel an der Zuverlässigkeit eines Begehers hat, bekommt er eben keinen oder ist den beim ersten Anzeichen eines Fehlverhaltens auch los.
Aktuell sind bei uns eine Reihe JJ unterwegs. Man muss es beobachten.
 
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16 Mrz 2011
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Danke! Dann würde ich nur darum bitten, im Raumbezug "Hessen" einzutragen, statt "Deutschland", zumal die Regelungen zu BGS Länder spezifisch sind.

P.s. der BGS an sich ist nur die schriftliche Dokumentation der Jagderlaubnis gegenüber kontrollberechtigten Dritten. Deswegen gehören da nur die gesetzlich notwendigen Angaben rein

Details gehören in einen privatrechtlichen Vertrag
Was sind kontrollberechtigte Dritte , den ich einen BGS zeigen muß.

Gruß Seppel
 

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